Daniel Büenfeld
In NRW beraten unter dem Dach der Freien Wohlfahrtspflege NRW mittlerweile 42 unabhängige Beratungsstellen in 32 Städten und Kreisen Betroffene von Diskriminierung. Ihren Schwerpunkt legen die Stellen auf rassistische, antisemitische und religiöse Diskriminierung. Menschen, die Diskriminierung erfahren, können sich an eine Beratungsstelle in ihrer Nähe wenden. Die Beratung ist kostenlos, parteilich und vertraulich.
"Obgleich weiterhin Lücken in der Versorgung bestehen, bedeutet die Angebotsausweitung auf 42 Stellen in den vergangenen Jahren eine erhebliche Angebotsverbesserung für von Diskriminierung betroffene Menschen in NRW. Ziel ist eine flächendeckende und wohnortnahe Infrastruktur", sagt Christian Woltering, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW.
Jahresbericht ist Teil von Antidiskriminierungsarbeit
"Mit dem jetzt erschienenen Jahresbericht wollen wir Beratungsstellen des Netzwerks ada.nrw Diskriminierung sichtbar machen und auch die Möglichkeiten und Grenzen unserer Beratungsarbeit aufzeigen", sagt Daniel Büenfeld, Berater in der Beratungsstelle des Caritasverbandes Arnsberg-Sundern. "Unsere Hoffnung ist, dass wir damit langfristig Verbesserungen anstoßen können - bei den Möglichkeiten der Durchsetzung von Rechten der von Diskriminierung betroffenen Menschen, im gesellschaftlichen Umgang mit Diskriminierung und bei unseren Arbeitsbedingungen."
Im Jahr 2022 sind NRW-weit 549 Beratungsfälle abgeschlossen worden. Der häufigste Beratungsanlass war mit 67,9 Prozent Rassismus, besonders häufig traten hierbei anti-muslimischer und anti-Schwarzer Rassismus auf. Auch die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus waren in diesem Zusammenhang häufige Diskriminierungsgründe. Die Diskriminierungen mit Bezug zur Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus fanden mit 41,5 Prozent überdurchschnittlich häufig in Behörden statt. Auch über alle Beratungsfälle hinweg hat das ADA.NRW-Netzwerk am häufigsten zu Diskriminierung durch die öffentliche Verwaltung und andere staatliche Stellen, insbesondere Schulen und Ausländerbehörden, beraten.
"Eine besondere Schwierigkeit bei Diskriminierungen durch öffentliche Stellen ist beispielsweise, dass das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht greift. In NRW sollte die Stärkung des Diskriminierungsschutzes in öffentlichen Stellen deshalb im Rahmen eines Landesantidiskriminierungsgesetzes erfolgen." so Büenfeld weiter.
Wenn Sie Diskriminierung erlebt haben, können Sie sich unter 02931/545054 oder 0173/8781677 an die Beratungsstelle wenden. Zudem besteht die Möglichkeit, über ein digitales Meldetool Kontakt zur Servicestelle aufzunehmen. Dieses findet sich unter www.caritas-arnsberg.de/ada. Auch Bildungseinrichtungen, Organisationen und Vereine, die sich diskriminierungssensibler aufstellen möchten, können sich an die Beratungsstelle wenden. Nach einem ersten Austausch können dann individuell gestaltete Einheiten konzipiert werden. Unter www.ada.nrw sind die weiteren Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit in NRW zu finden.