Beteiligen – Mitbestimmen – Interessen vertreten
Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Auftrag der MAV ist es, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf zu achten, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit (entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien und Dienstvereinbarungen) behandelt werden.
Die MAV hat unter anderem folgende allgemeine Aufgaben:
- Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenzunehmen und auf deren Erledigung hinzuwirken.
- Darauf zu achten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich und gerecht behandelt werden.
- Maßnahmen anzuregen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen.
- Sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung in den Einrichtungen einzusetzen.
- Sie hat ein Mitbestimmungsrecht bei Neueinstellungen, Kündigungen und Personalentscheidungen.
Die derzeitige MAV besteht aus:
- Andrea Gehrendes - 1. Vorsitzende
- Ulrike Lengeling
- Laura De Mey
Kontakt
Andrea Gehrendes
Tel.: 05272 3770-40
Handy: 0170 123 57 35
Mail: mav@caritas-hx.de